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Die Gerichtsbarkeit

Ordentliche Gerichtsbarkeit

Besondere Gerichtsbarkeit

Verwaltungsgerichtsbarkeit
Arbeitsgerichtsbarkeit
Sozialgerichtsbarkeit
Finanzgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichte

Stellung eines Amtsgerichts

Das Amtsgericht Herzberg am Harz ist Teil der so genannten "Ordentlichen Gerichtsbarkeit", die die Strafsachen und die zivilrechtlichen Streitigkeiten umfasst. Hinzu kommen im Wesentlichen die "Freiwillige Gerichtsbarkeit" (u.a. Grundbuch-, Register-, Nachlass- und Betreuungssachen) sowie die Vollstreckungssachen.
Im 19. Jahrhundert führte die Trennung des Recht sprechenden Teils von dem verwaltenden Teil der damaligen Ämter zur Einrichtung der Amtsgerichte.
Die Amtsgerichte (zurzeit 80 in Niedersachsen) dienen als unterste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Höhere Instanzen werden durch die Landgerichte (elf in Niedersachsen) und sodann die Oberlandesgerichte (für Niedersachsen in Braunschweig, Celle und Oldenburg) gebildet.
Oberste Instanz ist der Bundesgerichtshof (Karlsruhe und Leipzig)

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit und die Finanzgerichtsbarkeit bilden die so genannte "Besondere Gerichtsbarkeit".

In der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind die Verwaltungsgerichte unterste Instanz. Nächst höhere Instanz sind die Oberverwaltungsgerichte (für Niedersachsen: Lüneburg) und höchste Instanz das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Für die Arbeitsgerichtsbarkeit bestehen in Niedersachsen 15 Arbeitsgerichte als jeweils erste Instanz und das Landesarbeitsgericht in Hannover als nächst höhere Instanz. Oberste Instanz ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Die Sozialgerichtsbarkeit ist eine besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Unterste Instanz sind die Sozialgerichte. Nächst höhere Instanz ist für Niedersachsen und Bremen das Landessozialgericht mit Hauptsitz in Celle (Insoweit besteht ein Länderverbund zwischen Niedersachsen und Bremen).
Oberste Instanz ist das Bundessozialgericht in Kassel.

Die Finanzgerichte sind ebenfalls besondere Verwaltungsgerichte. Sie bilden als Landesgerichte die unterste Instanz (für Niedersachsen: Finanzgericht Hannover) Oberste Instanz ist der Bundesfinanzhof in München.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und die Landesverfassungsgerichte (für Niedersachsen der Staatsgerichtshof in Bückeburg) haben als Hüter des Grundgesetzes bzw. der jeweiligen Landesverfassung besondere Aufgaben.

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